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Fotowettbewerb? So nicht!

Sonntag, 28. Februar 2010

Ein bekannter Hersteller von Schusters Rappen schreibt einen Fotowettbewerb aus. Die beauftragte PR-Agentur bettelt bei einschlägigen Bloggern darum auf den Wettbewerb aufmerksam zu machen. Wie üblich ohne Gegenleistung – was soll’s.
Der Blick in die Teilnahmebedingungen lässt mich aber schlucken.

6. Der Teilnehmer überträgt Schmumpf* mit dem Upload eines Fotos das nicht-ausschließliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzungsrecht für sämtliche Nutzungsarten, darunter die bekannten Nutzungsarten wie Vervielfältigungen als Druck oder auf Bild-/Tonträgern, die öffentliche Zugänglichmachung, die öffentliche Vorführung und die Sendung, das Ausstellungsrecht sowie die noch unbekannten, zukünftig bekannt werdenden Nutzungsarten. Eingeschlossen ist das für die Nutzung erforderliche Bearbeitungsrecht.
Das Foto darf mit Werken Dritter zusammen genutzt (vervielfältigt, gesendet, zugänglich gemacht) werden, auch als Zusammenschnitt zum Beispiel für ein Video oder eine Animation. Schmumpf* darf das Foto insbesondere werblich nutzen.

Schmumpf* – Name wurde aus Rücksicht geändert.
Doch, von Bildagenturen her kenne ich das auch so. Aber war das hier nicht ein Fotowettbewerb?

8. Der Teilnehmer muss die von ihm hochgeladenen Fotos selbst erstellt haben.
Mit dem Hochladen eines Fotos bestätigt der Teilnehmer, dass Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Recht am eigenen Bild, Markenrechte) nicht verletzt sind. Der Teilnehmer stellt Schmumpf* von allen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung frei.
Schmumpf* unterrichtet den Teilnehmer im Falle einer etwaigen Inanspruchnahme. Der Teilnehmer unterrichtet Schmumpf*, falls ihm nach Ablieferung bekannt wird, dass sich Dritte Rechte an Werken geltend machen. Die hier geregelten Verpflichtungen gelten ausdrücklich auch nach dem Ende des Wettbewerbs fort.

Auch das Bedingungen, wie sie bei Stock- und Microstockagenturen üblich sind. Klar, denn der Bildkäufer soll ja vor Schaden bewahrt werden. Deswegen dann auch der Aufwand mit Model Releases und Property Releases.

Die Dame von der PR-Agentur, nachdem darauf hingewiesen, verweist auf Abschnitt 7:

7. Im  Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels gilt: Die Einräumung der  Nutzungsrechte erfolgt vergütungsfrei. Dies gilt für die Präsentation auf der  Website, für Werbematerial zum Gewinnspiel, die Präsentation zum Beispiel in  Filialen oder den Abdruck von Fotos im Rahmen der Presseberichterstattung und  zwar auch nach Abschluss des Gewinnspiels. Von der vergütungsfreien  Rechteeinräumung unberührt bleibt die Pflicht von Schmumpf* zur Leistung der Prämie  an diejenigen Teilnehmer, deren Fotos einen Gewinn erzielt haben.

Das wird dann auch fleißig kommentiert mit:

  • “… Ihre Rechte als Fotograf stärkt und berücksichtigt.”
  • “… Recht für die Nutzung seines Bildes im Rahmen der
    Kampagne einräumt …”
  • “… schließt auch die spätere Nutzung z.B. für Digital
    Signage im Web etc. ein …”
  • “… Nicht eingeschlossen wäre z.B. die Verwendung eines
    Bildes für eine Aktion zum Sommerschlussverkauf …”
    .

Nein, so recht ernst genommen oder gar verstanden fühle ich mich beim Lesen nicht. Will da vielleicht jemand hauptsächlich Kosten für Bildagenturen und Lizenzierung von Fotomaterial vermeiden? Wie siehst Du diesen Fall?

Mit Deinen Fotos gewinnen …

Montag, 11. Januar 2010

… kannst Du auch im jungen Jahr 2010 wieder bei einigen Blochnachbarn. Dennis von fototopic.de hat einen Fotowettbewerb zum Thema Freundschaft laufen (bis Ende Januar 2010) laufen. Der Mann haut ganz schön Preise raus. Außerdem verlost er noch Photoshop Elements Lizensen.

Steffen G. hat auf lensflare.de das Dauerprojekt Vier Jahreszeiten angezettelt. Zu gewinnen gibt es dort ewige Jugend und weltweiten Ruhm. Glaube ich … ;-)

Wie, immer noch keine Kamera in der Hand? Wer nicht wagt der nicht gewinnt! Schließlich ist die Teilnahme an Fotowettbewerben immer eine interessante Erfahrung und auf jeden Fall eine gute Möglichkeit die eigenen Bilder auch anderen zu zeigen. Oder fotografierst Du für den Schuhkarton?

Gute und böse Foto-Wettbewerbe

Freitag, 22. Mai 2009

Gut: der Online Reiseclub triphunter.de veranstaltet vom 15.05. bis zum 14.09.2009 einen Fotowettbewerb zum Thema “Deutschlandurlaub“. Zur Teilnahme muss man sich kurz registrieren, die Fotos sind auf der Webseite sichtbar und das Gewinnerfoto wird einmalig auf “Der Freitag” veröffentlicht.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb tritt man nicht seine Bildrechte ab und gewährt triphunter.de nur eingschränkte Nutzungsrechte – so gehört sich das auch :-)

screen_2009-05-21.jpg

Böse: ein Negativbeispiel für Fotowettbewerbe hat Foto-Podcaster Paul Giguere ausgegraben: die Firma AMD greift anlässlich ihres 40jährigen Bestehens fast alle Rechte an den bei ihrem Wettbwerb eingereichten Bildern und Videos ab. Unwiderruflich, ewig, unentgeltlich, ohne Namensnennung. Pfui! :-(

Fotowettbewerb auf Guennersen.de …

Samstag, 05. Juli 2008

Fotowettbewerb auf guennersen.de… und ich mach’ mit! Das Thema lässt er offen, damit kann also jede(r) ihr/sein bestes Foto einreichen.
Als Gewinne winken Ruhm, Anerkennung, der Wettbewerb mit Anderen und ewiges Leben (hab’ nochmal nachgeschaut, das hab ich wohl falsch verstanden). Also los, such ein Bild aus und mach mit!

Fotowettbewerbe und die ungesehenen Bilder

Dienstag, 04. März 2008

Im Blogeintrag Selber Ort, selbe Zeit, zwei Fotografen hatte ich ja berichtet das ich beim unterwasser.de-Fotowettbewerb Februar 2008 mitmach(t)e. Zum ersten Mal überhaupt bei einem Wettbewerb. Und jetzt gibt’s Ergebnisse.

unterwasser_2008-02.jpg

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Selber Ort, selbe Zeit, zwei Fotografen

Sonntag, 17. Februar 2008
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Schnappschusssituation: zwei Fotografen die sich gegenseitig fotografieren. Unter Wasser. Einer im Wrack, einer draußen.
Zwei Aufnahmen wie sie unterscheidlicher kaum sein können. (weiterlesen…)